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AutorenbildMario Dieringer

Darf man in Deutschland Urnen zu Hause aufbewahren? – Möglichkeiten und rechtliche Hintergründe

Aktualisiert: 29. Sept.



Urnen unter liegen nach wie vor der Friedhofspflicht. Eine Bestattung zu Hause im Garten ist daher meist nicht möglich.
Urnen sind dem Bestattungsgesetz unterworfen und unterliegen der Friedhofspflicht.

In vielen Kulturen und Ländern ist es durchaus üblich, die Urne eines Verstorbenen zu Hause aufzubewahren und somit einen persönlichen Gedenkort zu schaffen. Doch wie sieht das in Deutschland aus? Darf man in Deutschland Urnen zu Hause aufbewahren? Die Antwort auf diese Frage führt uns zu den geltenden Bestattungsgesetzen, die in Deutschland vergleichsweise streng sind.




Das deutsche Bestattungsrecht: Friedhofspflicht für Urnen

In Deutschland gilt das sogenannte Bestattungsrecht, das von den Bundesländern geregelt wird. Eine zentrale Vorschrift dieses Rechts ist die sogenannte Friedhofspflicht. Diese besagt, dass die Asche eines Verstorbenen in einer Urne auf einem Friedhof beigesetzt werden muss. Eine Aufbewahrung der Urne zu Hause, wie es in anderen Ländern möglich ist, ist in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt.

Die Friedhofspflicht verfolgt das Ziel, den Verstorbenen einen würdevollen und öffentlich zugänglichen Ruheort zu geben. Auf diese Weise soll auch das Andenken der Verstorbenen gesichert werden. Zudem wird sichergestellt, dass die Totenruhe respektiert und der Umgang mit den Überresten gesetzlich geregelt wird.


Gibt es Ausnahmen von der Friedhofspflicht?

Obwohl die Friedhofspflicht in Deutschland streng geregelt ist, gibt es in einigen Bundesländern Möglichkeiten, von dieser Vorschrift abzuweichen. So besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, eine Genehmigung zur Aufbewahrung der Urne außerhalb eines Friedhofs zu erhalten. Dies ist jedoch äußerst selten und bedarf einer ausführlichen Begründung. Meist spielen dabei familiäre oder kulturelle Gründe eine Rolle.

Besonders in Bremen wurde das Bestattungsgesetz im Jahr 2015 gelockert. Hier ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die Asche eines Verstorbenen außerhalb eines Friedhofs, also auch zu Hause, aufzubewahren. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Verstorbene dies zu Lebzeiten ausdrücklich gewünscht hat und die Hinterbliebenen einen entsprechenden Antrag stellen. Dennoch bleibt auch hier die Aufbewahrung der Urne an strenge Auflagen gebunden, beispielsweise hinsichtlich der genauen Lagerungsbedingungen.


Alternative Möglichkeiten zur klassischen Urnenbestattung auf dem Friedhof

Für Menschen, die sich eine andere Form des Gedenkens an einen Verstorbenen wünschen, gibt es in Deutschland einige alternative Möglichkeiten, die im Einklang mit dem Bestattungsgesetz stehen:

  1. Friedwald oder Ruheforst: In speziellen Bestattungswäldern, wie dem Friedwald oder dem Ruheforst, kann die Asche des Verstorbenen in einer biologisch abbaubaren Urne unter einem Baum beigesetzt werden. Diese Form der Naturbestattung bietet den Hinterbliebenen einen natürlichen und oft weniger formalen Ort des Gedenkens.

  2. Seebestattung: Eine weitere Möglichkeit ist die Seebestattung, bei der die Asche des Verstorbenen in einer speziellen Urne ins Meer gelassen wird. Diese Bestattungsform bietet besonders Angehörigen, die sich einen ruhigen und weiten Gedenkort wünschen, eine besondere Alternative.

  3. Diamantbestattung: Eine noch relativ unbekannte, aber wachsende Möglichkeit ist die Diamantbestattung. Hier wird ein Teil der Asche des Verstorbenen in einem aufwendigen Verfahren in einen Diamanten umgewandelt, den die Hinterbliebenen als Schmuckstück tragen können.

  4. Weltraumbestattung: Bei einer Weltraumbestattung wird die Asche des Verstorbenen in eine kleine Kapsel gefüllt, die an Bord eines Raumfahrzeugs mitgeführt wird. Es gibt verschiedene Optionen für die Art und Dauer der Weltraumbestattung.


Fazit:

Urnen zu Hause in Deutschland aufbewahren – nur bedingt möglich

In Deutschland ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Urnen zu Hause aufzubewahren, da das Bestattungsgesetz in den meisten Bundesländern die Friedhofspflicht vorschreibt. Bremen bietet jedoch eine Ausnahme, die unter strengen Auflagen die Aufbewahrung der Urne zu Hause ermöglicht. Für alle anderen bleibt die Möglichkeit, alternative Bestattungsformen wie den Friedwald, die Seebestattung oder die Diamantbestattung in Betracht zu ziehen.

Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Urne zu Hause aufzubewahren, sollte sich frühzeitig über die jeweiligen Bestimmungen in seinem Bundesland informieren und prüfen, ob Ausnahmeregelungen bestehen oder alternative Bestattungsformen infrage kommen.

Schlussendlich bleibt der Wunsch nach einem persönlichen Gedenkort in Deutschland stark reguliert. Doch auch im Rahmen der geltenden Gesetze gibt es Möglichkeiten, individuelle und würdevolle Wege zu finden, um der verstorbenen Person nahe zu sein.

Selbstverständlich gibt es immer Möglichkeiten das vorab genannte Gesetz zu umgehen, allerdings sollten die Angehörigen in solchen Fällen folgendes wissen:

Die Aufbewahrung von Totenasche im privaten Besitz stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Sobald die zuständigen Behörden darüber informiert werden, kommt es zur Beschlagnahmung und einer zwangsweisen Bestattung, deren Kosten die Hinterbliebenen tragen müssen.







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